auf einem Friedhof ist die traditionelle Bestattungsform. Hier bieten die Friedhöfe unterschiedliche Grabformen an. Es gibt Wahlgräber (Familiengräber) und Reihengräber. Grabstellen mit Steinabdeckungen oder pflegeleichte Rasengräber. Die Gestaltungsmöglichkeiten richten sich nach der jeweiligen Friedhofssatzung. Auf den Kommunalfriedhöfen wird die Möglichkeit der anonymen Erdbestattung angeboten.

ist in der heutigen Zeit der traditionellen Erdbestattung gleichzusetzen:

  • mit anschließender Urnenbeisetzung in einer Grabstelle oder je nach Friedhof in einer Urnenwand bzw. Urnenstele,
  • als See-Bestattung (nach Wahl, z.B. Nord-, Ostsee oder Mittelmeer),
  • als Bestattung in einem Bestattungswald („Friedwald“). Die Asche wird an den Wurzeln eines Baumes in einer Urne bestattet oder in loser Form der Natur übergeben.

Für eine Feuerbestattung mit Beisetzung der Urne auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder auf See ist eine schriftliche Willenserklärung der Angehörigen erforderlich. Bei der Aschenverstreuung ist eine handgeschriebene Willenserklärung der/des Verstorbenen oder eine notariell beglaubigte Willenserklärung der/des Verstorbenen sogar zwingend erforderlich.