Bereits weit über 80% der Deutschen nutzen beruflich oder privat das Internet.

Was viele nicht wissen: Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen. Im Trauerfall kann der digitale Nachlass für Angehörige mit erheblichen Kosten verbunden sein. Denn die meisten Nutzer informieren weder engste Vertraute über ihre gesamten Aktivitäten im Internet noch hinterlegen sie alle Passwörter oder Vertragsdaten. Auch Vermögenswerte und Guthaben des Verstorbenen bleiben so unbekannt und können nicht ausbezahlt werden.

Wir bieten Ihnen zusätzlich die Möglichkeit den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln zu lassen. Diese vielfach ausgezeichnete Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn Sie keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetbenutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist. Sie benötigen zur Aktivierung des Online Schutzpaketes keine Zugangsdaten oder Passwörter des Verstorbenen. Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht (automatische Recherche bei ca. 250 Unternehmen). Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben. An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abgestellt. Jeglicher Zugriff auf digitale Inhalte des Verstorbenen bei Webanbietern (z.B. E-Mails, Musikdateien, Fotos, usw.) durch uns oder andere Dritte wird dabei garantiert ausgeschlossen.

Im Internet veröffentliche Profile des Verstorbenen bei sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, Xing, Linkedln, Twitter, Instagram u. a. können auf Ihren Wunsch deaktiviert oder gelöscht werden. Je nach Anbieter ist auch die Aktivierung eines sogenannten Gedenkzustandes möglich.

Als fortschrittliches Bestattungshaus fühlen wir uns verpflichtet, unser Dienstleistungsangebot mit der Möglichkeit des digitalen Nachlasses von Columba stetig auf dem aktuellsten Stand zu halten.

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